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FG Münster Urteil v. - 3 K 1919/05 Erb

Gesetze: ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 1 - 3

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe: Anrechnung der materiell zutreffenden niedrigeren ErbSt auf den Vorerwerb trotz tatsächlich bereits bestandskräftig festgesetzter höherer ErbSt auf diesen Vorerwerb

Leitsatz

§ 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG führt lediglich dazu, dass die für Vorerwerbe innerhalb der 10-Jahresfrist zu erhebende Steuer, nicht aber eine unrichtig dafür höhere, bestandskräftig festgesetzte Steuer angerechnet wird.

Fundstelle(n):
RAAAC-83795

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