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FG Münster Urteil v. - 3 K 265/12 Erb EFG 2015 S. 240 Nr. 3

Gesetze: ErbStG § 14 Abs 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, BGB § 398

Schenkungsteuer

Übertragung von Versicherungen

Leitsatz

1) Ist die Übertragung der Versichertenstellung von der Zustimmung des Versicherers abhängig, wird die Schenkung erst mit dem Zugang der Zustimmungserklärung bewirkt.

2) Nicht abzugsfähig sind Kosten der Vermögensauseinandersetzung oder Zahlungen zur Beendigung einer solchen.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 10 Nr. 22
DStRE 2016 S. 861 Nr. 14
EFG 2015 S. 240 Nr. 3
ErbBstg 2015 S. 36 Nr. 2
ErbStB 2015 S. 63 Nr. 3
UVR 2015 S. 108 Nr. 4
Ubg 2016 S. 503 Nr. 8
OAAAE-83524

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