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FG Münster Urteil v. - 3 K 1870/13 Erb EFG 2016 S. 45 Nr. 1

Gesetze: ErbStG § 10 Abs 3, ErbStG § 14, BewG § 12 Abs 2, BewG § 14 Abs 2, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Abzinsung einer geerbten Zugewinnausgleichforderung und einer Zins-Vorschenkung

Leitsatz

1) Eine als Nachlassgegenstand erfasste Zugewinnausgleichforderung und die aus der Stundung dieser Forderung resultierende, als Vorschenkung zu erfassende Zinsschenkung sind gemäß § 12 Abs. 3 BewG auf die Lebenszeit des Erwerbers abzuzinsen (Abgrenzung zum , BStBl. II 1999, 25).

2) Für den Erwerb durch Erbanfall bestimmt § 10 Abs. 3 ErbStG den Fortbestand der Rechtsverhältnisse, in denen sich Erblasser und Erbe als Gläubiger und Schuldner gegenüberstehen. Diese Regelung findet auf den eigenständigen Rechtsvorgang der Vorschenkung i.S.v. § 14 ErbStG keine Anwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 45 Nr. 1
ErbStB 2016 S. 48 Nr. 2
GStB 2016 S. 105 Nr. 3
NWB-EV 2016 S. 8 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2015 S. 3886
TAAAF-18582

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