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VG Köln 16.04.2008 11 L 307/08, NWB 26/2008 S. 208

Wettbewerbsrecht | Gewinnanrufe mit 0900-Rufnummern sind unzulässig

Telefonanrufe, mit denen die Angerufenen dazu verlockt werden sollen, an eine 0900er Service-Nummer weitergeleitet zu werden, sind verboten. Mit diesem Beschluss v. - 11 L 307/08 wies das VG Köln die Klage eines Service-Unternehmens ab, welchem von der Bundesnetzagentur verboten worden war, sich des sog. Tastendruckmodells zu bedienen. Im Streitfall rief die Klägerin im Auftrag von Kunden mithilfe eines Telefoncomputers Verbraucher an und teilte ihnen per Bandansage mit, dass sie einen Preis gewonnen hätten. Wer daraufhin Näheres erfahren wollte, musste eine Taste oder Tastenkombination seines Telefons drücken und wurde mit einer teuren 0900-Rufnummer verbunden. Die Weiterleitung funktionierte selbst dann, wenn der Angerufene seinerseits 0900-Rufnummern aus Sicherheitsgründen gesperrt hat...