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NWB Nr. 26 vom Seite 2407

Kindertagespflege

Neues zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Tagespflegepersonen

Katja Grager und Silke Wichert

Ende Mai hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte zur künftigen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Behandlung der aus öffentlichen Kassen bezahlten Tagespflegeperson veröffentlicht. Danach soll gesetzlich eine hälftige Erstattung der durch die öffentlich finanzierte Tagespflege ausgelösten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die Tagespflegepersonen festgeschrieben werden. Diese Erstattung soll im Einkommensteuerrecht steuerfrei gestellt werden. Ebenfalls soll gesetzlich geregelt werden, dass während der Ausbauphase selbständig tätige Tagespflegepersonen bei einer Betreuung von bis zu fünf Kindern keine hauptberuflich selbständige Erwerbsarbeit ausüben. Die Möglichkeit zur beitragsfreien Familienversicherung beim Ehepartner bleibt bis zu einem Gesamteinkommen von derzeit 355 €/Monat bestehen. – Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Neuregelungen, einen Ausblick auf das nun folgende weitere Verfahren sowie eine kurze Bewertung der vorgesehenen steuerrechtlichen Änderungen.

I. Offene sozialversicherungsrechtliche Fragen

Seitdem die Finanzverwaltung mit BStBl 2007 I S. 487BStBl 2008 I S. 17