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BFH 30.01.2008 XI R 53/06, StuB 11/2008 S. 446

Umsatzsteuer | Hippotherapie als steuerfreie Heilbehandlung

Die von Physiotherapeuten (Krankengymnasten) mit entsprechender Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung durchgeführte Hippotherapie ist eine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG 1993/1999; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Eine Leistung ist auch dann steuerbefreit nach § 4 Nr. 14 UStG, wenn es sich um eine „ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes” handelt. Eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn es sich um eine arztähnliche Heilbehandlung (= Behandlung einer Krankheit bzw. Gesundheitsstörung) im Bereich der Humanmedizin handelt und eine entsprechende Qualifikation besteht. Bei der Hippotherapie (therapeutisches Reiten) handelt es sich um eine Behandlungsmethode der Physiotherapie für bewegungsgestörte Patienten. Erfolgt deshalb die Therapie aufgrund eine...