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Umsatzsteuer | Regelsteuersatz bei Lieferung alkoholischer Flüssigkeiten im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung
Die Lieferung alkoholischer Flüssigkeiten unterliegt dem Regelsteuersatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 (Bezug: § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999).
Praxishinweise: Die Vorschrift des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG ist wortlautgemäß auszulegen und bedarf nach Ansicht des BFH keiner korrigierenden Auslegung. Sie entspricht auch dem Gemeinschaftsrecht, da dieses einen ermäßigten Steuersatz nur erlaubt, wenn es sich um eine Zutat für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln handelt.