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BFH 23.01.2008 I R 8/06, BBK 10/2008 S. 4779

Unerlaubte private Pkw-Nutzung durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist vGA

Nutzt ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer den Pkw, der ihm ausschließlich für betriebliche Fahrten zur Verfügung gestellt worden ist, vertragswidrig auch für private Fahrten, führt dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Diese vGA ist nach Fremdvergleichsgrundsätzen mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten – nicht mit 1 % des Listenpreises.

Der I. Senat des BFH bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung zur unerlaubten privaten Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, wonach die vGA mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist (s. , BStBl 2005 II S. 882, NWB BAAAB-53352). Dieser Rechtsprechung hat nunmehr auch der für die Lohnsteuer zuständige VI. Senat zuges...