Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 10 vom Seite 495 Fach 6 Seite 1472

Die umsatzsteuerliche Organschaft

Voraussetzungen, Ausprägungen und Folgen

Mathias Frenzel

Unter dem Begriff „Organschaft” ist eine Gruppe rechtlich selbständiger Personen zu verstehen, die gemeinsam besteuert werden. Eine Organschaft für Zwecke der Umsatzsteuer gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG führt dazu, dass nur ein Unternehmer i. S. des UStG vorliegt. Leistungsbeziehungen im Organkreis, d. h. zwischen Organträger und Organgesellschaft, lösen keine Umsatzsteuer aus, sondern führen zu nicht steuerpflichtigen Innenumsätzen. Diese besondere Organisationsform eröffnet aber nicht nur Möglichkeiten der Steuerersparnis, sondern stellt auch gewisse Fallen: Eine Organschaft kann auch vorliegen, wenn sie in der Form gar nicht gewollt ist, und kann dann durchaus teuer sein.

Lesen Sie zur umsatzsteuerlichen Organschaft auch unseren infoCenter-Beitrag NWB KAAAB-14459.

I. Eigenschaften und Ausgestaltung

1. Keine Willenserklärung der Beteiligten notwendig

Die umsatzsteuerliche Organschaft deutschen Rechts weist eine ganz besondere Eigenschaft auf, die in der Buchhaltungspraxis nicht übersehen werden darf: Sie tritt ohne jedes weitere Zutun ein, sobald ihre gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Genauso endet sie auch wieder, wenn diese Voraussetzungen wegfallen. Es ...