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Der effektive Steuersatz nach der Unternehmensteuerreform 2008
Teil 1: Wie ermitteln Kapitalgesellschaften ihren Steuersatz nach neuem Recht?
Durch die Unternehmensteuerreform 2008 wird die Besteuerung der Kapital- und Personengesellschaften in umfangreicher Weise geändert. Der vorliegende Beitrag untersucht im ersten Teil maßgebliche Einflussfaktoren für die effektive Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften. Die Thesaurierungsbesteuerung bei Personengesellschaften wird in der nächsten BBK Ausgabe behandelt.
Weitere Informationen zur Unternehmensteuerreform finden Sie auf einen Blick im nwbXpert Rechnungswesen: → Startseite (rechts) → Schwerpunkt → Unternehmensteuerreform
I. Das Referenzmodell des Gesetzgebers
Der Gesetzgeber geht nach der Gesetzesbegründung von einer modellhaften Gesamtsteuerbelastung in Höhe von 29,83 % aus. Diese Gesamtbelastung aus Körperschaft- und Gewerbesteuer S. 504 sowie Solidaritätszuschlag berechnet der Gesetzgeber auf der Grundlage eines Gewerbesteuer-Hebesatzes in Höhe von 400 %:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinn vor Steuern | 100,00 |
GewSt 100 x 3,5 % (neue
GewSt-Messzahl) x 400 % (Hebesatz) | 14,00 |
KSt 100 x 15 % (neuer KSt-Satz) | 15,00 |
SolZ 15 x 5,5 % | 0,83 |
Gesamtsteuer |
29,83 |
Ob dieses Referenzmodell realistisch ist, wird im Folgenden untersucht. Um hierbei die Auswirkungen der Reform au...