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PiR Nr. 1 vom Seite 27

Erhalt der Quotenkonsolidierung?

Worum geht es?

Hermann Sigle und Dr. Norbert Lüdenbach

Mit der Handelsrechtsreform 1985 wurde die Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen nach § 310 HGB als Wahlrecht in Deutschland eingeführt. Schon wenige Jahre später machten viele deutsche Unternehmen, insbesondere Großunternehmen, von diesem Wahlrecht Gebrauch.

IAS 31 sieht ein vergleichbares Wahlrecht – mit zusätzlichen Angaben – für den IFRS-Konzernabschluss vor. Wiederum machen viele Unternehmen in ihrem IFRS-Abschluss von diesem Wahlrecht Gebrauch, so für das Geschäftsjahr 2006 die Unternehmen BASF, BAYER, BOSCH, SALZGITTER und ZF Friedrichshafen.

Durch den vom IASB nunmehr herausgegebenen ED IFRS 9 Joint Arrangements (vgl. zu der Neuregelung der Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten durch ED 9 Zülch/Wünsch, PiR 2008 S. 29, in dieser Ausgabe) soll die Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen künftig abgeschafft werden.

Pro Hermann Sigle

Die Anwendung der Quotenkonsolidierung führt zu einer Verschlechterung der Bilanzrelationen, da zusätzliche Vermögenswerte in den Konzernabschluss übernommen werden. Unternehmen, die dennoch von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, nehmen diesen Nachteil offensichtlich gerne hin, weil sie sich durch ...

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