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Neuregelung der Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten durch ED 9 Joint Arrangements
I. Einleitung
Das IASB hat am den Standardentwurf ED 9 Joint Arrangements veröffentlicht. Der Exposure Draft schlägt Änderungen bei der bilanziellen Abbildung von gemeinschaftlichen Aktivitäten ( Joint Arrangements) vor. Darunter fallen
gemeinsame Tätigkeiten ( Joint Operations),
Vermögenswerte unter gemeinschaftlicher Führung ( Joint Assets) und
gemeinschaftlich geführte Unternehmen ( Joint Ventures).
ED 9 soll künftig IAS 31 sowie SIC 13 ersetzen und als Bestandteil der „ Short-term Convergence”-Bemühungen des IASB kurzfristig die Unterschiede in der Bilanzierung von gemeinschaftlich geführten Aktivitäten im Vergleich mit den korrespondierenden US-amerikanischen Regelungen reduzieren (APB 18; EITF 00-01). Deshalb ist eine Aufhebung des Wahlrechts zur Anwendung der Quotenkonsolidierung für Joint Ventures vorgesehen. Die Kommentierungsfrist zu ED 9 endete am .
Nachfolgend werden die von ED 9 Joint Arrangements geregelten Arten gemeinschaftlicher Aktivitäten vorgestellt und die bilanziellen Konsequenzen der Neuregelung skizziert.
II. Arten gemeinschaftlicher Aktivitäten
1. Gemeinsame Tätigkeiten (Joint Operations)
Gem. ED...