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BBEV Nr. 5 vom Seite 164

Erbschaftsteuerreform – dramatische Konsequenzen für größere Familiengesellschaften

Diskriminierende Folgen bei der Vererbung oder Schenkung von Anteilen im Familienbesitz

von Prof. Dr. Eginhard Werner, Bielefeld

Seit dem liegt der Regierungsentwurf zum Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vor (vgl. BT-Drucks. 16/7918). Damit hat sich die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts zur verfassungskonformen Ausgestaltung dieser Rechtsmaterie präzisiert, wobei mit einer Verabschiedung im Bundesrat frühestens Anfang Juli 2008 zu rechnen sein dürfte. Änderungen dieses Gesetzentwurfs sind zudem dringend erforderlich, wie der nachfolgende Beitrag verdeutlicht.

Alle Beiträge zur Erbschaftsteuerreform NWB OAAAC-73207

I. Reformbedarf des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Der vorliegende Reformansatz v. resultiert aus der Vorgabe des BVerfG (vgl. Beschluss v. - 1 BvL 10/02 NWB GAAAC-36599), dass im Rahmen einheitlicher Steuersätze divergierende Steuerwerte nicht den Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) genügen; es soll vielmehr eine einheitliche Bewertung mit Orientierung am gemeinen Wert erfolgen. Andererseits ist eine Verschonungssubvention für Familienunternehmen (gem. den grundsätzlichen Überlegungen des Koalitionsvertrags v. ) angedacht.

Die Verschonungsregelung für Unternehmensvermögen sieht derzeit (noch) eine 85 %ige direkte Begünstigung des betrieb...