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BSG 22.04.2008 B 1 KR 10/07 R, NWB 18/2008 S. 147

Sozialrecht | Zuzahlung für Medikamente auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II

Hartz-IV-Empfänger können nicht generell von Medikamenten-Zuzahlungen befreit werden. Das gilt auch zulasten chronisch Kranker (). Diese Zuzahlungen seien insgesamt ein zumutbares Mittel, um das Kostenbewusstsein der Versicherten zu schärfen. Durch Zuzahlungen von 3,45 € im Monat werde das Existenzminimum der Betroffenen nicht unterschritten. Die Zuzahlungspflicht verstoße weder gegen die Menschenwürde noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit noch widerspreche sie dem Gleichheitsgrundsatz. Der 52-jährige Kläger war Empfänger von Arbeitslosengeld II und kostenlos krankenversichert. Bis Ende 2003 war er von der Zuzahlungspflicht befreit (§ 61 SGB V a. F.). Gegen die 1 %ige Beteiligung an den Kosten seiner Medikamente (jährlich maximal 41,40 €) als ...