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FG Niedersachsen 18.12.2006 10 K 316/00, BBK 7/2008 S. 4763

Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen durch Steuerberater

Sorgt ein Steuerberater mit falschen Angaben dafür, dass die Einkommensteuer-Vorauszahlungen seines Mandanten herabgesetzt werden, begeht er eine Steuerhinterziehung. Nach Auffassung des FG Niedersachsen kann der für eine Steuerhinterziehung erforderliche Vorsatz bejaht werden, wenn

  • der Steuerberater in dem Herabsetzungsantrag den vorläufigen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und deshalb die Forderungen außer Ansatz lässt,

  • er im Rahmen der Jahreserklärung aber eine Bilanz abgibt, in der die Aktivierung der Forderungen zu einem höheren Gewinn führt (im Streitfall: über 180 T€).

Der Steuerberater hätte bereits bei seinem Herabsetzungsantrag das Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlung berücksichtigen müssen und nicht ohne Weiteres den vorläufigen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ...