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Vorsteuerabzug bei gemischt-genutzten Gebäuden
Wird ein Gebäude umsatzsteuerpflichtig und umsatzsteuerfrei genutzt, ist für den Vorsteuerabzug aus Umbaumaßnahmen nach Ansicht des BFH zu unterscheiden, ob es sich um Erhaltungsaufwand am Gebäude handelt oder um anschaffungsnahen Aufwand zur Gebäudeanschaffung bzw. die Herstellung eines neuen Gebäudes.
Bei Erhaltungsaufwand am Gebäude sind die Aufwendungen dem jeweiligen Nutzungsbereich des gemischt-genutzten Gebäudes zuzuordnen: Soweit sie auf einen umsatzsteuerpflichtig genutzten Bereich entfallen, ist der Vorsteuerabzug möglich; für den übrigen Bereich scheidet er aus.
Beispiel: Betreffen die Erhaltungsaufwendungen nur eine steuerfrei vermietete Wohnung, scheidet der Vorsteuerabzug in vollem Umfang aus (§ 15 Abs. 2 UStG).
Stellen die Umbaumaßnahmen hingegen a...