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NWB Nr. 14 vom Seite 1261 Fach 27 Seite 6565

Nebentätigkeit des Arbeitnehmers während Altersteilzeitarbeit

Mögliche Auswirkungen auf Förderleistungen der Bundesagentur

Gerald Eilts

Das Ausüben einer Nebenbeschäftigung neben der (sozialversicherungspflichtigen) Hauptbeschäftigung ist für viele Arbeitnehmer zu etwas Alltäglichem geworden; die Gründe hierfür sind vielfältig. Ähnlich vielschichtig sind die Auswirkungen, die sich ergeben können, wenn eine geringfügige Beschäftigung i. S. von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (nachfolgend „Mini-Job” genannt) während der Altersteilzeitarbeit ausgeübt wird.

I. Sozialversicherungsrechtliche Würdigung

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt eine Nebenbeschäftigung sozialversicherungsfrei; Einzelheiten erläutern die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben v. (Geringfügigkeits-Richtlinien).

Da während der gesamten Altersteilzeitarbeit ein Beschäftigungsverhältnis i. S. von § 7 SGB IV beim bisherigen Arbeitgeber weiterhin gegeben ist, kann auch während dieser Zeit ein Mini-Job sozialversicherungsfrei ausgeübt werden. Zwar ist trotz Einhaltens der 400-€-Grenze die Versicherungsfreiheit in bestimmten Konstellationen nicht möglich (vgl. B 1 der Geringfügigkeits-Richtlinien); Altersteilzeit fällt aber nicht darunter. Von zentraler Bedeutung ist allerdings, dass „Altersteilzeit-Arbeitgeber” und „Mini-Job-Arb...