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NWB 13/2008 S. 102

Zivilprozessrecht | Neue Vordrucke im automatisierten Mahnverfahren

Zum gelten zwingend die neuen Vordrucke des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids”. Durch die Neufassung des „Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids” v. haben sich wichtige Änderungen in den Vordrucken und den Ausfüllhinweisen ergeben. Diese Anpassungen müssen spätestens mit Ablauf der Frist zum umgesetzt werden. Vordruckmuster sind unter www.mahngerichte.de abrufbar.