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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 256/04 EFG 2008 S. 756 Nr. 10

Gesetze: AO § 149 Abs. 2, AO § 169 Abs. 1 S. 1, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 170 Abs. 3, AO § 171 Abs. 3, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a, AO § 181, AO § 367 Abs. 2 S. 3

Feststellungsfrist bei negativen Einkünften

Leitsatz

1. Die Erklärungspflicht für gesondert festzustellende Einkünfte besteht auch für negative Einkünfte.

2. Die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO findet auf die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO keine Anwendung.

3. Die Feststellungserklärung ist kein Antrag i.S.d. § 171 Abs. 3 AO, so dass eine Anlaufhemmung nicht eintritt.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 756 Nr. 10
FAAAC-73813

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