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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 243/08

Gesetze: AO § 171 Abs. 8, AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3

Zum Bestimmtheitserfordernis eines Antrags nach § 171 Abs. 8 AO

Leitsatz

Ein Antrag auf Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG hemmt die Festsetzungsverjährung auch dann, wenn er die zu befreiende Strommenge nicht beziffert, sofern die betreffende Anlage benannt oder bestimmbar ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
JAAAD-41153

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