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Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern
Anmerkung zum
Der BFH hat mit seinem Urteil III R 28/05 seine frühere Rechtsprechung bestätigt, wonach Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit dem Kind (z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten) unabhängig von deren Höhe nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Die mit dem geweckten Hoffnungen der z. T. mit hohen Umgangskosten belasteten Elternteile – der BFH hatte auf entsprechende „Erwägungen” hingewiesen – haben sich damit nicht erfüllt. Die letzte Entscheidung wird auch in diesen Fällen, in denen der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers angesprochen ist, wohl das BVerfG zu treffen haben.
DokID ▶ NWB VAAAC-64821. Rechtsgrundlage ▶ Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 6, § 33 EStG. Vorinstanz ▶ NWB BAAAB-54765.
I. Sachverhalt
Der Kläger ist geschieden und lebt in Deutschland. Seine frühere Ehefrau ist mit den drei aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kindern in die USA verzogen. Im Streitjahr 1999 machte der Kläger neben Schulgeld in Höhe von ca. 56 000 DM (davon 30 % als Sonderausgaben und 70 % als außergewöhnliche Belastung) Aufwendungen für die Besuche seiner Kinder in den USA in Höhe von ca. 32 000 DM (Fl...