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NWB Nr. 10 vom Seite 801

Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer – Verwaltungsgericht Hannover meldet Zweifel an

Bisher haben die Gerichte die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer im Ergebnis bestätigt. Nunmehr hat allerdings das Verwaltungsgericht Hannover Bedenken gegen diese Rechtsprechung geäußert, die aktuelle Entwicklung in der Literatur (vgl. u. a. Kühnold/Stöckel, NWB F. 11 S. 767; Leuchtenberg, NWB Beratung aktuell 44/2007) aufgegriffen und in einem Verfahren (Az. 1 A 6917/06) einen Vergleich vorgeschlagen. Der Rechtsstreit wurde schließlich am wie folgt beendet:

„Die Beklagte (Anm. des Verfassers: die Gemeinde Stuhr in Niedersachsen) verpflichtet sich, sofern das Bundesverfassungsgericht die im Verfahren 1 BvR 1334/07 erhobene Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt und anschließend die Erhebung einer Grundsteuer rückwirkend auch für das Jahr 2004 für verfassungswidrig erklärt, das Verfahren über die Veranlagung des Klägers zu einer Grundsteuer für das Jahr 2004 in dem angefochtenen Umfang von … € wieder aufzugreifen und den Kläger nach Maßgabe der Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts erneut zu einer Grundsteuer für das Jahr 2004 zu veranlagen.”

Der Kläger und Verfasser hat die Klage daraufhin zurückgenommen, die beklagte Gemeinde Stuhr in Niedersachsen auf die Gelte...