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NWB Nr. 10 vom Seite 801

Öffentliche Anhörung zur Erbschaftsteuerreform

Der Finanzausschuss befragt 56 Sachverständige zur geplanten Erbschaftsteuerreform. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (BT-Drucks. 16/7918) liegt ein Gesetzentwurf der FDP (BT-Drucks. 16/2087) vor. Darüber hinaus gibt es Anträge der FDP (BT-Drucks. 16/7765), der Linksfraktion (BT-Drucks. 16/3348) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 16/8185). Die Anhörung findet am Mittwoch, dem 5. März, von 10 bis 16 Uhr statt. Im ersten Teil der Anhörung soll es um die Umsetzung der Vorgaben des BVerfG zur Neuregelung des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts gehen, wobei die Verordnungsentwürfe des Bundesfinanzministeriums mit einbezogen werden sollen. Im zweiten Teil stehen die sog. Verschonungsregelung (§ 13a ErbStRG-E) sowie die Zuordnung zum begünstigten Vermögen (§§ 13b und 13c ErbStRG-E) im Mittelpunkt. Im dritten Teil geht es schließlich um den Tarifverlauf, um die Freibeträge und um sonstige Maßnahmen der Neuregelung einschließlich der Frage einer möglichen Doppelbesteuerung durch Erbschaft- und Einkommensteuer.