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Die „dauernde Wertminderung” im Handels- und Steuerrecht
Eine Analyse anhand von Fallbeispielen
Bei der Bewertung von
Vermögensgegenständen (steuerlich: Wirtschaftsgütern) des
Anlage- und Umlaufvermögens stellt sich häufig die Frage, ob eine
dauernde Wertminderung vorliegt oder nicht. Denn als Folge hieraus ergeben sich
unterschiedliche Bewertungsgrundsätze. Schlagheck hat sich mit diesem
Thema aus steuerlicher Sicht bereits ausführlich auseinandergesetzt (vgl.
BBK
Nr. 18/2007 F. 13 S. 5103,
NWB EAAAC-57969). Der folgende
Beitrag zeigt nach einer kurzen Einführung aus handels- und
steuerrechtlicher Sicht Lösungsansätze anhand von Fallbeispielen und
geht auch auf das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ein.
Im infoCenter des nwbXpert Rechnungswesen verschaffen Ihnen folgende Begriffe einen schnellen Überblick:
Teilwertabschreibung NWB QAAAB-14457
Abschreibung NWB DAAAB-04763S. 184
I. Steuerliche und handelsrechtliche Grundlagen
Steuerlich können gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlage- und Umlaufvermögens Teilwertabschreibungen als Folge einer dauernden Wertminderung angesetzt werden ( Wahlrecht). Entfällt die dauernde Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt, besteht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG ein Wertaufholungsgebot.
Handelsrechtlich sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB be...