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FG Berlin-Brandenburg 10.07.2007 5 K 7285/01 B, BBK 1/2008 S. 4738

Catering – Erstellung von Speiseplänen führt zu voller USt

Wenn ein Caterer im Rahmen eines langfristigen Liefervertrages mit dem Kunden es nicht nur übernimmt, Speisen und Getränke zu liefern, sondern auch einen Menüplan erstellt, ist auf die Gesamtleistung der Regel-Umsatzsteuersatz anzuwenden. Der Caterer liefert dann nicht nur die Speisen, sondern erbringt darüber hinaus für den Kunden in der Erstellung des Speiseplans eine zusätzliche Leistung, die einheitlich mit der Lieferung gesehen werden muss.

Im Urteil des FG Brandenburg hatte ein Cateringunternehmen Berliner Krankenhäuser und deren Kantinen mit Menüs beliefert. Dabei wurde der Speiseplan von dem Caterer ausgearbeitet. Das Finanzamt unterwarf die Lieferungen in allen Varianten als „Restaurantumsätze” dem vollen Umsatzsteuersatz (§ 3 Abs. 9 Sätze 4 und 5 UStG). Das FG ließ offen, ob „Rest...