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AG Bremen 06.02.2007 4 C 0251/06, NWB 48/2007 S. 374
Straßenverkehrsrecht | Klage gegen ausländischen Kfz-Versicherer in Deutschland
Ein beim Verkehrsunfall im EU-Ausland Geschädigter kann die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung mit Sitz im Ausland (hier: Italien) an seinem Wohnsitz verklagen (, DAR 2007 S. 592).