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Bilanzierung von GWG ab 2008 – Sammelposten in der Handelsbilanz zulässig
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hält die Bildung des neuen Sammelpostens für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten von 150 € bis maximal 1.000 € auch handelsrechtlich für zulässig – aber nur, wenn der Posten von untergeordneter Bedeutung ist. In Branchen, in denen der Sammelposten wesentlich ist, ist die typisierende Nutzungsdauer von fünf Jahren zu überprüfen, um Überbewertungen auszuschließen. Das gilt etwa im Hotelgewerbe oder in der Getränkeindustrie. Zu diesem Ergebnis kam der Hauptfachausschuss des IDW auf seiner Sitzung am 3./, von der die IDW Fachnachrichten 10/2007 auf S. 506 berichten.
Zum Hintergrund: Mit der Unternehmensteuerreform ändern sich ab 2008 die Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG): Nur selbs...