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Maßgebende Arbeitstage für die Berechnung einer Urlaubsrückstellung: Soll-Arbeitstage
Um eine Rückstellung wegen rückständiger Urlaubsverpflichtungen zu berechnen, ist nach dem Urteil des FG München die Zahl der regulären Arbeitstage, d. h. der Soll-Arbeitstage, zugrunde zu legen: Dies ist die Summe aus der Gesamtzahl der Tage im Kalenderjahr (365 oder 366) abzüglich der arbeitsfreien Sonntage, Samstage und Feiertage, so dass für die Berechnung der Rückstellung für die Steuerbilanz gilt: Jahresgehalt dividiert durch Soll-Arbeitstage multipliziert mit den Rest-Urlaubstagen (vgl. z. B. Happe, BBK F. 12 S. 6865 ff.).
Das FG München folgt damit der Rechtsprechung des BFH, der es ebenfalls ablehnt, die Zahl der tatsächlich geleisteten Tage (Ist-Arbeitstage) bei der Berechnung der Rückstellung zugrunde zu legen, d. h. den Jahresurlaub und Fehl- oder Krankheitstage noch zu berüc...BStBl 1992 II S. 910