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Körperschaftsteuer | Nutzung des Körperschaftsteuerguthabens aus Nachsteuer gem. § 37 KStG
Mit Beschluss vom – I B 221/04 (BStBl II S. 526 = Kurzinfo StuB 2005 S. 470) hat der BFH in einem Aussetzungsverfahren entschieden, dass ernstliche Zweifel daran bestehen, ob die Regelung des § 37 KStG 2002 der Nutzung eines Körperschaftsteuerguthabens entgegensteht, das auf einer Ausschüttung eines Tochterunternehmens im laufenden Wirtschaftsjahr beruht und daher zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht gesondert festgestellt wurde.
Im Hauptsacheverfahren hat nunmehr das (EFG 2007 S. 1271-1272) entschieden, dass, wenn eine Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft noch in demselben Wirtschaftsjahr an die Gesellschafter weitergegeben wird, sich in Anlehnung an das „alte” Körperschaftsteuerrecht ergibt, dass das dur...