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FG München  v. - 6 K 3224/06 EFG 2007 S. 1271 Nr. 16

Gesetze: KStG 2002 § 37 Abs. 2KStG 2002 § 37 Abs. 3KStG 2002 § 27 Abs. 2KStG 2002 § 28 Abs. 1 S. 3KStG 2002 § 38 Abs. 1KStG 1999 § 27 Abs. 3 S. 2KStG 1999 § 28 Abs. 2

Zeitpunkt der Nutzung eines Körperschaftsteuer-Guthabens, wenn eine Auschüttung durch eine Tochter-Gesellschaft im selben Wirtschaftsjahr an die Gesellschafter ausgeschüttet wird

Leitsatz

Entsteht ein Körperschaftsteuerguthaben durch die sog. Nachsteuer und handelt es sich um eine Vorwegausschüttung für das laufende Jahr, so kann dieses Körperschaftsteuerguthaben bereits für die Körperschaftsteuerveranlagung des Veranlagungszeitraums der „doppelten”) Ausschüttung genutzt werden. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ( BStBl 2003 I S. 575, Tz. 40) setzt der im Veranlagungszeitraum 2002 geltende Wortlaut des § 37 Abs. 2 KStG nicht die vorhergehende, zum Ende des Vorjahres, erfolgte gesonderte Feststellung voraus.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1271 Nr. 16
SAAAC-49902

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