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Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes bei der Betreuung abgeschlossener Lebensversicherungsverträge
Der (BFH/NV 2005 S. 109 = Kurzinfo StuB 2004 S. 1070) entschieden, dass ein Versicherungsvertreter für die Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsunternehmen, die bereits abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge zu betreuen, eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden hat, wenn er eine einmalige Provision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält. Die Finanzverwaltung wendet dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an ( StuB 2006 S. 976).
Das FG Schleswig-Holstein sah nun in einem Aussetzungverfahren ernstliche Zweifel an der Nichtberücksichtigung einer solchen Rückstellung und ließ mit Beschluss vom – 2 V 233/...