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Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen als Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
( - St II 2.04)
Fallen im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes höhere Aufwendungen an, ist die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und nur im Rahmen der AfA abzugsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten oftmals schwierig. Die Frage, was als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu beurteilen ist, richtet sich zunächst nach § 255 HGB. Im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes kommen hier folgende Fallgruppen in Betracht:
Aufwendungen, die zur Herstellung der Funktions- und Betriebsbereitschaft geleistet werden (§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB, Rz. 1–16 des StuB 2003 S. 703),
Aufwendungen, die für eine Erweiterung des Gebäudes verausgabt werden (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, Rz. 19–24 des BMF-Schreibens, a. a. O.) und
Aufwendungen, die zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen (sog. Standardhebung, § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, Rz. 25–32 des BMF-Schreibens, a. a. O.).
Den handelsrechtlichen Herstellungskostenbegriff hat der Gesetzgeber mit dem StÄndG 2003 für steuerliche Zwecke um den Tatbestand der „anschaffungsnahen Herstellungskosten” erweitert. Aufwendungen, die nach § 255 HGB nicht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen, können für steuerliche Zwecke in Herstellungskosten umquali...