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Sozialplanverpflichtungen und Restrukturierungen
Konzeptionelle Mängel beim Passivierungsgebot für faktische Verpflichtungen
Die bisherigen, eigentlich der Objektivierung einer faktischen Restrukturierungsverpflichtung dienenden Kriterien des IAS 37.72 führen zu einem faktischen Ansatzwahlrecht. Außerdem ist nach bisheriger überwiegender Auffassung auch die Erfassung von klassischen Aufwandsrückstellungen im Zusammenhang mit Restrukturierungen in IFRS-Abschlüssen möglich.
Bei den Anforderungen zum Ansatz von Sozialplanverpflichtungen liegen die deutsche Finanzverwaltung und IAS 19 ganz dicht beieinander; eine Übereinstimmung der Rechenwerke dürfte somit kein Problem darstellen. Die angedachten Neuerungen der IFRS werden auch die konzeptionelle Nähe zur handelsrechtlichen Sichtweise verstärken.
Argumentiert man hinsichtlich faktischer Verpflichtungen investitionstheoretisch unterfüttert und inspiriert von Gedanken zum ökonomischen Gewinn, dann erkennt man hohe konzeptionelle Schwächen der bisherigen Regelungen.
Bis zum Abschlussstichtag rechtlich entstandene, aber unsichere Außenverpflichtungen sind nach IAS 37 als Rückstellungen ansatzfähig und – wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen (Bewertbarkeit, Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme) – auch ...