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Nutzung des Körperschaftsteuerguthabens aus Nachsteuer
Mit Beschluss v. - I B 221/04 (BStBl 2005 II S. 526) hatte der BFH in einem Aussetzungsverfahren entschieden, dass ernstliche Zweifel daran bestehen, ob die Regelung des § 37 KStG 2002 der Nutzung eines Körperschaftsteuerguthabens entgegensteht, das auf einer Ausschüttung eines Tochterunternehmens im laufenden Wirtschaftsjahr beruht und daher zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs nicht gesondert festgestellt wurde. Im Hauptsacheverfahren hat nunmehr das entschieden, dass, wenn eine Gewinnausschüttung einer Tochtergesellschaft noch in demselben Wirtschaftsjahr an die Gesellschafter weitergegeben wird, sich in Anlehnung an das „alte” Körperschaftsteuerrecht ergibt, dass das durch die sog. Nachsteuer auf die Vorwegausschüttung entstandene Körperschaftsteu...BStBl 2003 I S. 575