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Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
Eine für das vorausgegangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im vorangegangenen Veranlagungszeitraum abziehbar (Bezug: § 4 Abs. 3, § 11 Abs. 2 Satz 2, § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG; § 13, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG; § 197 BGB).
Praxishinweise: „Regelmäßig” wiederkehrend ist eine Zahlung dann, wenn deren Wiederholung von vornherein feststeht. Bei der Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist eine solche Regelmäßigkeit deshalb zu bejahen, weil deren Zahlungs- und Fälligkeitstermin ausdrücklich gesetzlich geregelt ist (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG). Die Zugehörigkeit zum abgelaufenen Kalenderjahr ist auch deshalb zu bejahen, weil die Zahlung auf Leistungen beruht, die der Stpfl. im Vorjahr erbracht hat. Eine gleich bleibende Höhe der Zahlungen ist für die Bejah...