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StuB 19/2007 S. 745

Zum wirtschaftlichen Eigentum bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

Ergibt sich aus den Umständen und der Gesamtheit der abgeschlossenen Verträge, dass der Nutzungsberechtigte das von ihm auf fremdem Grundstück errichtete Gebäude für die gesamte wirtschaftliche Nutzungsdauer nutzen sollte, so steht gem. nrkr. NWB VAAAC-40261 (BFH-Az.: IV R 2/07, EFG 2007 S. 570) der Annahme wirtschaftlichen Eigentums nicht entgegen, dass der Entschädigungsanspruch nach §§ 951, 812 BGB im ursprünglichen Pachtvertrag lediglich für den Fall der Nichtausübung der Verlängerungsoption auf 15 Jahre und auch da nur mit 40 % des Buchwerts bzw. Einheitswerts vor-gesehen undfür einen Erweiterungsbau später gar keine Regelung zu einem etwaigen Entschädigungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Nutzungsrechts getroffen worden war.