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Verlust eines betrieblichen Fahrzeugs bei privater Nutzung
Um das Fahrzeug eines Arztes ging es in einer anderen Entscheidung des , Kurzinfo StuB 2007 S. 708; Vorinstanz: , EFG 2005 S. 24 ff.). Der Kläger, ein selbständiger Arzt, verfügte über einen Pkw, der sich in seinem Betriebsvermögen befand. Während eines Besuchs des Weihnachtsmarkts wurde das Fahrzeug gestohlen und nicht wieder aufgefunden. Die Kaskoversicherung war wegen Verletzung einer Obliegenheitsverpflichtung von der Regulierung des Schadens befreit. Der Restbuchwert des Fahrzeugs belief sich auf 44.761 DM. Der Kläger machte im Rahmen der Klage geltend, die Fahrt sei betrieblich veranlasst gewesen, da er aus beruflichen Gründen einen Kollegen habe besuchen wollen. Da er früh angereist sei, habe er die Zeit für einen „Abstecher” genutzt, um gemeinsam mit seiner Frau einen Weihnachtsmarkt zu besuchen. Das Fahrzeug sei gegen seinen Willen aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden.
Der BFH entschied jedoch: Der Vermögensverlust ist der privaten Nutzung zuzurechnen und nicht gewinnmindernd zu berücksichtigen, wenn der zum Betriebsvermögen gehörende Pkw eines selbständig tätigen Arztes während des privat vera...BStBl 1993 II S. 44 ff.