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Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale
Der (DStR 2007 S. 1618 ff. = ZSteu 2007 S. 370 ff. = StuB 2007 S. 710) entschieden (Vorinstanz: , EFG 2007 S. 773 ff. = BB 2007 S. 639 ff., mit Anm. von Leisner-Egensperger = DStR 2007 S. 547 ff.; vgl. hierzu auch ausführlich den Beitrag von Seifert ab S. 702 in diesem Heft): Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2 EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist. Die Regelung des § 9 Abs. 2 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2007 vom (BGBl I S. 1652) sieht vor: Die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten sind keine Werbungskosten (sog. Werkstorprinzip). Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist ab dem 21. Entfernungskilometer für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Entfernungspauschale von 0,30 € wie Werbungskosten anzusetzen – höchstens jedoch 4.500 € im Kalenderjahr.
Der vorliegende Sachv...