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Kenntnis der Rechtsprechung des Sozialgerichts
Ein Steuerberater verletzt seine Pflichten aus dem Steuerberatervertrag, wenn er es im Rahmen der vereinbarten Lohnbuchhaltung versäumt, für den Geschäftsführer einer Familien-GmbH die Beitragspflicht bei dem Sozialversicherungsträger prüfen zu lassen. Das BSG hat mehrfach entschieden, dass die Frage der Sozialversicherungspflicht bei dem Geschäftsführer einer GmbH nicht davon abhängt, in welcher Höhe er an der Gesellschaft beteiligt ist. Maßgeblich sei vielmehr, ob er einem die persönliche Abhängigkeit begründenden Weisungsrecht unterliege. Der Steuerberater muss die einschlägige Rechtsprechung des BSG kennen (, nrkr., Az des BGH: IX ZR 222/06).