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StuB 18/2007 S. 716

Verpflichtung des Steuerberaters zur Lektüre der Tagespresse

Der BGH hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Weiterbildungsverpflichtung erkennen lassen, dass dann, wenn Fachzeitschriften nicht die notwendige Aktualität verbürgen, eine Verpflichtung bestehe, die Entwicklungen des Steuerrechts auch in der Tagespresse zu verfolgen ( NWB ZAAAC-00901, Kurzinfo StuB 2004 S. 1084). In einer aktuellen Entscheidung hat das Gericht sein obiter dictum dahingehend präzisiert, dass ein nur alle zwei Wochen erscheinendes Anlegermagazin (hier: Zeitschrift „Capital”) keine wesentliche Informationsquelle in diesem Sinne ist ( NWB WAAAC-45229).