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Hinauskündigung eines Sozius
Bei einer Freiberuflersozietät ist der Ausschluss eines Mitgesellschafters ohne sachlichen Grund dann zulässig, wenn ein neuer Gesellschafter in eine seit langer Zeit bestehende Praxis aufgenommen wird und das Ausschließungsrecht allein dazu dient, dem Aufnehmenden binnen einer angemessenen Frist die Prüfung zu ermöglichen, ob zu dem neuen Partner das notwendige Vertrauen hergestellt werden kann und ob die Gesellschafter auf Dauer in der für die gemeinsame Berufsausübung erforderlichen Weise harmonieren können. Eine Prüfungsfrist von zehn Jahren überschreitet den anzuerkennenden Rahmen aber stets bei weitem. Dies hat der BGH in einem Urteil vom – II ZR 281/05 NWB GAAAC-49047 festgelegt.
Praxishinweise: (1) In der vom BGH entschiedenen Sache hatten sich die Teilhaber e...