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Keine Berichtigung einer aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung erstellten Bilanz
Eine Bilanz kann nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert („berichtigt”) werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstands zum Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Dabei ist, wenn eine bestimmte Bilanzierungsfrage nicht durch die Rechtsprechung abschließend geklärt ist, jede der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als in diesem Sinne „richtig” anzusehen (Bestätigung des Senatsurteils vom – I R 46/04, BStBl II S. 688; Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Praxishinweise: Der BFH stellt klar: Eine Änderung der Rechtsprechung bezüglich der Bilanzierung bestimmter Bilanzpositionen führt nicht zu einer „Unrichtigkeit” der vor Änderung der Rechtsprechung erstellten Bilanz. Fehlt es aber an einer Unrichtigkeit, so kann auch keine Änderung (Berich...