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BFH 09.08.2007 VI R 23/05, StuB 17/2007 S. 674

Einkommen-/Lohnsteuer | Berücksichtigung eines Arbeitszimmers im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

(1) Im Rahmen der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung sind Kosten für ein in der Wohnung am Beschäftigungsort gelegenes Arbeitszimmer, sofern die Abzugsvoraussetzungen dem Grunde nach gegeben sind, gesondert zu beurteilen und in den gesetzlichen Grenzen zu berücksichtigen. (2) Aufwendungen, die für eine Wohnung am Beschäftigungsort mit einem häuslichen Arbeitszimmer entstehen, sind nur insoweit abziehbar, wie sie nicht auf das Arbeitszimmer entfallen und die durch die Merkmale Wohnfläche und ortsüblicher Durchschnittsmietzins bestimmte Grenze des Notwendigen nicht überschreiten (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 6a und 6b, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 2, § 12 Nr. 1 Satz 1, § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise: Voraussetzung für die Anerkennung der Aufwendungen einer do...