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Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch bei Kündigungen
Einem älteren Arbeitnehmer war im Rahmen einer (zweiten) Entlassungswelle nach 25-jähriger Betriebsangehörigkeit von einem Autohersteller betriebsbedingt gekündigt worden. Um eine Überalterung der Belegschaft zu verhindern, sah der Sozialplan bewusst ein höheres Durchschnittsalter der ausscheidenden Mitarbeiter vor. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das AGG. Zwar erklärt § 2 Abs. 4 AGG das Gesetz bei Kündigungen ausdrücklich für unanwendbar. Doch hält das Gericht diese Regelung für europarechtswidrig, weil in der dem AGG zugrunde liegenden EG-Richtlinie eine solche Einschränkung nicht vorgesehen ist (ArbG Osnabrück, Urteil vom – 3 Ca 677/06). Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung oder Vorlage zum EuGH könnte die aktuelle Entscheidung Auswirkungen auf Kündigungsschutzklagen älterer Mita...