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Kabinett beschließt Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet, der vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann (vgl. BR-Drucks. 540/07 vom , abrufbar im Internet-Angebot der StuB unter www.nwb.de).
Mit dem Gesetzentwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung der Beiträge an einen internen und einen externen Versorgungsträger (Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskassen) wie bisher fortgesetzt. Eine zeitliche Befristung erfolgt nicht. Entgeltumwandlungen bleiben damit grundsätzlich in i. H. von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der RV (West) sozialversicherungsrechtlich unbelastet. Eine Ausnahme gilt nur, wenn steuerfreie Beiträge gem. § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG (sog. 1.800 €-Grenze) abzurechnen sind. Insoweit bleibt es bei der Sozialversicherungspflicht trotz Steuerfreiheit. Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.
Die neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung nun ebenfalls fortgesetzte Sozialversi...