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Keine USt-Pflicht des Leasinggebers bei Schadenersatz- und Ausgleichszahlungen des Leasingnehmers
Schadenersatzleistungen, die der Leasingnehmer nach einer von ihm schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrags zu erbringen hat, sind ohne Umsatzsteuer zu berechnen. Die Schadenersatzleistung ist eine nicht umsatzsteuerbare Leistung (§ 1 Abs. 1 UStG). Dies gilt auch für den leasingtypischen Ausgleichsanspruch des Leasinggebers, der auf Ausgleich seines noch nicht amortisierten Gesamtaufwands zum Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung, einer nicht durch den Leasingnehmer schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung oder einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags gerichtet ist (, NWB XAAAC-43477 NJW RR 2006 S. 189).
Im Urteilsfall schlossen K und B einen Leasingvertrag. Aufgrund eines von B verursachten Unfalls entstand an dem Leasingfahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden. Daraufhin hat K gem. ihrer AGB die fristlose Kündigung des Leasingvertrags erklärt und B eine Abrechnung erteilt. Danach verlangte K neben den abgezinsten Leasingraten und dem abgezinsten fiktiven Restwert des Fahrzeugs nach Ablauf der Vertragsdauer – abzgl. des tatsächlichen Restwerts bei Rückgabe – 16 ...