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Arbeitsrecht | Betriebsübergang – Erwerb von Betriebsmitteln durch mehrere Unternehmen
Erwerben oder mieten mehrere Unternehmen einzelne Betriebsmittel eines vom Insolvenzverwalter stillgelegten Betriebs, führt dies nicht dazu, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des in Insolvenz gefallenen Betriebs gem. § 613a BGB auf diese Unternehmer übergehen. Ein Betriebsübergang setzt voraus, dass die Identität des übernommenen Betriebs oder Betriebsteils gewahrt bleibt ().