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Rücklagen
I. Begriff und Wesen
Rücklagen sind Teile des Eigenkapitals (→ ) des Unternehmens, die von der Ausschüttung und der Gesellschafterhaftung ausgeschlossen sind. Sie mindern den Bilanzgewinn, also den ausschüttbaren Betrag des Eigenkapitals. Sie sind insbesondere von den Rückstellungen (→ ) zu unterscheiden, die Teile des Fremdkapitals (→ ) sind.
Es werden unterschieden:
Offene Rücklagen,
Stille Rücklagen,
Steuerfreie Rücklagen.
II. Offene Rücklagen
Bei den Kapitalgesellschaften und den Personengesellschaften i. S. von § 264a HGB werden die offenen Rücklagen unterschieden in
Gewinnrücklagen (s. Abschn. II.1) und
Kapitalrücklage (s. Abschn. II.2).
Die offenen Rücklagen dienen als variable Puffer zum Ausgleich von Verlusten, bevor das gezeichnete Kapital vermindert wird.
1. Gewinnrücklagen
Zurückbehaltene und nicht auszuschüttende Gewinne werden den Gewinnrücklagen zugeführt. Sie sind Teile des erwirtschafteten Geschäftserfolgs und unterliegen daher den Ertragsteuern – Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer. Die Zuführung zu Gewinnrücklagen ist daher Gewinnverwendung.
2. Kapitalrücklage
Führen am U...