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Lohnsteuer | Keine Berücksichtigung der Kinderfreibeträge bei der pauschalen Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG
Wie der NWB OAAAC-52591 entschieden hat, werden bei der Ermittlung des Pauschsteuersatzes für die pauschale Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG die auf den Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer eingetragenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt. Dazu führt der Senat weiter aus: Aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt keine Verpflichtung für den Gesetzgeber, Steuerpflichtige vor den Folgen ihrer selbst gewählten, möglicherweise weniger vorteilhaften Gestaltungsformen zu bewahren. Dem Arbeitgeber steht es gem. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG frei, einen Antrag auf Vornahme der pauschalen Besteuerung zu stellen. Macht er von seinem Antragsrecht Gebrauch, verstoßen die sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Folgen nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG. Der Arbeitgeber kann sich als Dritter zudem nicht auf den Anspruch der Eltern aus Art. 6 Abs. 1 GG ...