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BFH 18.10.2006 XI R 10/06, NWB 34/2007 S. 264

Einkommensteuer | Schlüsselfertige Gebäude errichtender Ingenieur als Gewerbetreibender

Das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte NWB OAAAC-37700 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ein Ingenieur, der schlüsselfertige Gebäude errichten lässt, erzielt gewerbliche, nicht freiberufliche Einkünfte. (2) Schuldet er seinem Auftraggeber die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes, sind seine Einkünfte auch insoweit gewerblich, als er ggf. Ingenieur- oder Architektenleistungen erbringt.