Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Schlüsselfertige Gebäude errichtender Ingenieur als Gewerbetreibender
Das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte NWB OAAAC-37700 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ein Ingenieur, der schlüsselfertige Gebäude errichten lässt, erzielt gewerbliche, nicht freiberufliche Einkünfte. (2) Schuldet er seinem Auftraggeber die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes, sind seine Einkünfte auch insoweit gewerblich, als er ggf. Ingenieur- oder Architektenleistungen erbringt.